Stromsperre – was Sie dagegen tun können | Verbraucherzentrale.de (2023)

Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören

Was passiert genau bei einer Stromsperre? Wann dürfen Stromanbieter mir den Strom abklemmen? Wie kann ich eine Sperre in letzter Minute abwenden? Wie kann ich vorher verhindern, dass es dazu kommt? Diese Fragen beantwortet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in zwei Podcast-Folgen.

Stromsperre vermeiden:

Fragen rund ums Thema Stromsperre? In dieser Podcast der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg finden Sie Antworten.

Die Abwendungsvereinbarung vor der Stromsperre:

Hier geht es speziell um die Abwendungsvereinbarung. Sie wird verschickt, wenn die Stromsperre im Raum steht. Mit ihr wird Verbraucher:innen ein Angebot zur Ratenzahlung gemacht, bevor die Stromsperre greift und diese so verhindern kann.

Wann darf der Versorger den Strom abschalten?

Ihr Versorger kann den Strom oder das Gas abklemmen, wenn Ihr Zahlungsrückstand das Doppelte des monatliches Abschlages oder der monatlichen Vorauszahlung erreicht. Wurden kein Abschlag oder Vorauszahlung vereinbart, muss der Rückstand ein Sechstel der Jahresrechnung erreichen. In jedem Fall muss er aber mindestens 100 Euro betragen.

Beispiel 1: Jahresrechnung 1.200 Euro, kein Abschlag vereinbart. Der Rückstand muss ein Sechstel der Rechnung betragen, also mindestens 200 Euro. Dies liegt über dem Grenzwert von 100 Euro, so dass ab diesem Rückstand eine Sperrung zulässig wäre.

Beispiel 2: Jahresrechnung 540 Euro, monatliche Abschläge 45 Euro, zwei Abschläge wurden nicht gezahlt. Das wären aber erst 90 Euro, daher wäre eine Sperrung trotz des Rückstandes in Höhe von zwei Abschlägen nicht zulässig. Erst wenn der Rückstand insgesamt 100 Euro beträgt, darf gesperrt werden.

Gesperrt werden darf auch nicht, wenn Verbraucher:innen die Zahlung innerhalb von 2 Wochen aufgrund eines offensichtlichen Fehlers verweigert haben.

Vor der Sperre muss der Versorger zudem bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten. Er darf eine Energiesperre verhängen, wenn

  • er die Sperre vier Wochen vorher androht,
  • er den Vollzug der Sperre 8 Werktage vorher in Briefform ankündigt,
  • die Kund:innen mit mindestens zwei Abschlagszahlungen im Rückstand sind, wobei der Zahlungsverzug bei mindestens 100 Euro liegen muss,
  • die Sperre verhältnismäßig ist. Das bedeutet, dass der Verbraucher oder die Verbraucherin dem Energieversorger nicht in Aussicht stellt, seinen Zahlungspflichten nachzukommen und
  • er Kund:innen in Textform darüber informiert hat, wie sie eine Unterbrechung vermeiden können. Das können örtliche Hilfsangebote sein, Vorauszahlungssysteme, Energieaudits und -beratungsdienste, staatliche Unterstützung oder anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatung. Dabei entstehen Ihnen keine Mehrkosten.
  • er dem Kunden bzw. der Kundin spätestens mit der Ankündigung der Sperre eine"Abwendungsvereinbarung", das heißt eine Ratenzahlung zur Vermeidung der Sperre angeboten hat. Diese muss für beide Seiten wirtschaftlich zumutbar sein.

Im Fall der jungen Mutter kam der finale Brief mit der Sperr-Androhung am Freitagnachmittag mit der Post. Sie sollte bis Montagfrüh 1.000 Euro bezahlen, auf diesen Betrag hatten sich die nicht gezahlten Abschläge ohne ihr Wissen aufsummiert. Doch so viel konnte sie übers Wochenende nicht auftreiben.

(Video) ZDF reportage - Wenn das Licht ausgeht Mittwochs ist in Dresden Sperrtag

Gibt es aufgrund der aktuellen Energiepreis-Krise besondere Regelungen?

Es gab eine gesetzliche Ausnahmeregelung, die finanziell angespannten privaten Haushalten in der Corona-Pandemie helfen sollte. Sie ist aber zum 30. Juni 2020 ausgelaufen. Daher können Sie sich nicht mehr auf das Leistungsverweigerungsrecht berufen. Eine ähnliche Regelung aufgrund der Energiepreiskrise wurde bisher nicht verabschiedet. Die monatlichen Strom- und Gasabschläge sowie die Kosten für Wasser, Telefon und Internet müssen nun wieder regelmäßig und pünktlich überwiesen werden.

Wenn Sie das für Sie schwierig ist, raten die Verbraucherzentralen, möglichst rasch Kontakt zum Versorgungsunternehmen aufzunehmen: Je früher der Energieversorger von den Zahlungsproblemen erfährt, desto besser sind die Chancen eine gemeinsame Lösung zu finden. Ignorieren Sie auf keinen Fall Zahlungserinnerungen oder Mahnungen!

Sie können Ihrem Versorgungsunternehmen verschiedene Vorschläge machen:

  1. Ratenzahlung: Wer offene Rechnungen nicht auf einen Schlag begleichen kann, sollte um eine Ratenzahlung bitten.
  2. Zeitweilige Erhöhung der Abschläge: Eine zeitweilige Anhebung des Abschlags kann die Summe der Rückstände reduzieren.
  3. Stundung: Bei absehbar vorübergehenden Zahlungsproblemen lässt sich auch eine Stundung bis zur nächsten Jahresabrechnung aushandeln. Eine gute Alternative beispielsweise für Menschen, die in Kurzarbeit sind oder gerade Krankengeld beziehen.
  4. Darlehen: Wer Sozialleistungen erhält, kann sich vom Jobcenter oder dem Sozialamt Geld leihen, um seine Energieschulden zu begleichen. Ein solches Darlehen können Betroffene formlos beantragen.

Und: Suchen Sie Hilfe. Unterstützung bei allen nötigen Schritten gibt es bei vielen Verbraucherzentralen, bei Rechtsanwälten und anderen Schuldnerberatungen.

Hinweis: Alle Verbraucher:innen-Informationen in Corona-Zeiten finden Sie übrigens auf dieser Übersichtsseite.

Wie kann ich mich vor Zahlungsrückständen und einer Stromsperre schützen?

Bezahlen Sie Ihre Abschläge regelmäßig und pünktlich. Denn wenn Zahlungsrückstände auflaufen, ist Ihr Energieversorger berechtigt, die Belieferung mit Energie einzustellen. Zahlungen für Strom, Heizung und Miete sollten für Sie darum immer Vorrang haben. Generell gilt: Diese Zahlungen müssen vor allen anderen Rechnungen beglichen werden.

  • Verbraucher:innen, die Leistungen von Jobcenter oder Sozialamt beziehen, können ihre Abschläge auch direkt vom Sozialleistungsträger an den Energieversorger überweisen lassen. Gut zu wissen: Sie können einen formlosen Antrag direkt bei der entsprechenden Behörde stellen.
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Haushaltsfinanzen und achten Sie darauf, dass Ihre Ausgaben nicht Ihre Einnahmen übersteigen.
  • Notieren Sie Ihre Einkünfte und Ausgaben für jeden Monat z.B. in einem Haushaltsbuch. So haben Sie immer im Blick, wohin Ihr Geld fließt.
  • Halten Sie fest, wie viel Geld Sie im Monat für Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen etc. benötigen. Den Rest Ihrer Einnahmen können Sie für Ihre Lebenshaltung ausgeben oder sogar ansparen. Kontrollieren Sie Ihre Ausgaben sorgfältig - dann können Sie auch ein knappes Budget sinnvoll verwalten.
  • Bei Minirente und geringem Einkommen lohnt es sich für Sie zu prüfen, ob ein ergänzender Anspruch auf staatliche Hilfen (Wohngeld, Grundsicherung etc.) besteht.

Wie behalte ich meinen Energieverbrauch unter Kontrolle?

Überprüfen Sie Ihre Zählerstände mindestens einmal im Quartal und notieren Sie sie z.B. in einer Tabelle. Überlegen Sie darüber hinaus konsequent, wo Sie Energie einsparen können.

(Video) Stromsperre 2023: Wann darf der Strom abgestellt werden?

Achten Sie darauf, dass Ihre Abschlagszahlungen zu Ihrem Stromverbrauch passen und weder zu niedrig noch deutlich zu hoch bemessen sind. Zu niedrige Abschlagszahlungen führen zu hohen Nachforderungen bei der Jahresrechnung. Bei zu hohen Abschlagszahlungen können Sie sich bei der Jahresrechnung auf eine Rückzahlung freuen - doch fehlt das Geld in den Vormonaten vielleicht an anderer Stelle.

  • Prüfen Sie Ihre Abschlagszahlungen und lassen Sie diese bei Bedarf von Ihrem Stromversorger an den tatsächlichen Energieverbrauch anpassen.
  • Manchmal ist es sinnvoll zu prüfen, ob ein Tarif- oder Anbieterwechsel zur Kosteneinsparung beiträgt.
  • Achtung: Bedenken Sie auch, dass der günstigste Anbieter nicht automatisch der für Sie beste Anbieter sein muss.

Was kann ich machen, wenn die Stromsperre kurz bevorsteht oder der Energieversorger den Strom bereits abgestellt hat?

Wenn Sie Zweifel daran haben, dass die Energiesperre berechtigt ist, könnenSie sich bei vielen Verbraucherzentralen frühzeitig Hilfe holen - oder bei einer gemeinnützigen Schuldnerberatungsstelle oder bei einem Rechtsanwalt. Die Versorgungsunterbrechung kann beispielsweise unberechtigt sein, wenn die ausstehende Forderung gering ist, aber die Folgen der Sperre eine besondere Härte für den betroffenen Haushalt darstellen.

Die junge Mutter blieb am Ende "nur" 4 Tage ohne Strom. 4 Tage, in denen sie telefonisch schwer erreichbar war, nicht waschen und nicht kochen konnte. Eine Situation, die sie auch wegen ihrer kleinen Kinder als "unmenschlich" beschreibt. Sie hat sich juristische Hilfe gesucht, nachdem sie allein beim Versorger und dem Jobcenter keinen Erfolg hatte. Kurz darauf bezahlte das Jobcenter die fehlenden Abschläge und sie wurde wieder ans Stromnetz angeschlossen.

In der Regel gilt: Eine Energiesperre zu verhindern ist leichter zu bewerkstelligen als einen gesperrten Anschluss wieder freizuschalten. Außerdem fallen bei einer Sperre weitere Kosten an - denn sowohl die Sperrung selbst als auch die Entsperrung kosten Geld. Diese Zusatzkosten treiben die Rechnung zusätzlich in die Höhe.

Ist Ratenzahlung sinnvoll?

Ratenzahlung kann durchaus eine sinnvolle Alternative sein. Der Grundversorger ist verpflichtet Ihnen eine Abwendungsvereinbarung auf Vorauszahlungsbasis anzubieten.

  • Achten Sie darauf, dass die Raten aus dem verfügbaren Einkommen bezahlt werden können. Tragfähig ist eine Zahlungsvereinbarung nur dann, wenn Sie es schaffen, über einen längeren Zeitraum neben den geforderten Raten auch die laufenden Abschläge zu bezahlen.
  • Wenn der Versorger Ihnen eine Sperrandrohung geschickt hat, sollten Sie Ihn auffordern eine Abwendungsvereinbarung anzubieten. Dazu ist er innerhalb von einer Woche verpflichtet.
  • Die Abschläge sollten Sie unbedingt pünktlich bezahlen, da die meisten Grundversorger bei einem Verzug zeitnah sperren.
  • Teilen Sie Ihrem Versorger rechtzeitig mit, wenn Sie nicht zahlen können. Sie haben das Recht, bis zu drei Raten auszusetzen. Ihren laufenden Abschlag müssen Sie aber trotzdem in jedem Fall weiter zahlen.
  • Achtung: Stellen Sie bei Zahlungen unmissverständlich klar, welcher Anteil der Summe auf laufende Abschlagszahlungen entfällt und welcher auf die Altforderung. Hierdurch vermeiden Sie erneute Zahlungsrückstände.

Kann ich auch nach der Vereinbarung über eine Ratenzahlung noch gegen die Forderung vorgehen?

Ja, der Versorger muss Ihnen in der Abwendungsvereinbarung das Recht einräumen, noch für mindestens einen Monat nach der Vereinbarung Gründe vorzutragen, warum die Forderung unberechtigt ist.

(Video) Wasser- und Stromsperren

Gibt es Alternativen zur Ratenzahlung?

Wenn keine Ratenzahlung möglich ist, sollten Sie sich an das örtliche Jobcenter oder Sozialamt wenden. Dort können Sie einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. Sollte der Antrag bewilligt werden, erfolgt dies im Regelfall auf Darlehensbasis. Dieses Darlehen muss ab dem Folgemonat zurückgezahlt werden, z.B. durch Aufrechnung mit Ihren monatlichen Leistungen.

  • Den Antrag können Sie formlos stellen. Wir empfehlen allerdings, ihn schriftlich zu stellen und den Empfang vom Sozialleistungsträger quittieren zu lassen.
  • Auch als Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen, wenn Sie den Forderungen aus eigenen Mitteln nicht nachkommen können und alle anderen Möglichkeiten wie z.B. Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Energieversorger ausgeschöpft sind.
  • Verhandlungen mit dem Energieversorger und den Sozialleistungsträgern können unter Umständen schwierig und zeitintensiv werden. An dieser Stelle sind Eigeninitiative, Hartnäckigkeit und Durchhaltevermögen gefragt.
  • Bei Bedarf erhalten Sie Unterstützung bei örtlichen Sozialberatungsstellen und bei vielen Verbraucherzentralen.

Was kann ich gegen die zusätzlichen Kosten im Rahmen der Rechnungsstellung machen?

Generell gilt: Zahlen Sie Ihre Abschläge oder Rechnungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an den Energieversorger, geraten Sie in Verzug. Den daraus entstandenen Schaden kann der Energieversorger von Ihnen ersetzt verlangen.

Aber Achtung: Neben den Sperrkosten und den Kosten für die Entsperrung machen Energieversorger häufig zusätzliche Kosten mit ihrer Rechnung geltend. Hier gilt die Devise: Nicht alle Kostenpositionen auf der Rechnung sind automatisch auch zulässig.

Welche Kosten sind bei einer Stromsperre zulässig - und welche nicht?

Befinden Sie sich mit einer Zahlungsverpflichtung im Verzug, müssen Sie die Mahnkosten grundsätzlich bezahlen. Allerdings begrenzt: Mahnt der Energieversorger eine Zahlung jedoch mehrfach an, sind Sie lediglich zur Begleichung der Kosten für 2 bis 3 Mahnschreiben verpflichtet. Vor dem BGH-Urteil vom 26.06.2019 (VIII ZR 95/18) gab es keine einheitliche Rechtsprechung zu der Mahnkostenpauschale. In der Vergangenheit haben daher einige Gerichte eine Mahnkostenpausche bis etwa 2,50 Euro pro Mahnbrief als zulässig angesehen.

Laut dem BGH dürfen für die Berechnung der Mahnkostenpauschale

  • Porto,
  • Papier,
  • Druck und
  • den Umschlag

einbezogen werden. Personal- oder Verwaltungskosten hingegen dürfen Ihnen nicht berechnet werden.
Der genaue Betrag ist daher von der Seitenanzahl des Mahnschreibens bzw. den Portokosten abhängig.

Inkassokosten müssen im Regelfall nicht bezahlt werden. Ausnahme: der Energieversorger macht den Zahlungsrückstand durch ein externes Inkassobüro gerichtlich geltend, indem dieses einen Mahnbescheid beantragt, der schließlich in einem Vollstreckungsbescheid endet. In diesem Fall müssen Sie die Kosten für den Aufwand des Inkassobüros (zzgl. Gerichtskosten für das Mahnverfahren) bezahlen.

Die Kosten eines Inkassobüros sind zudem zu zahlen, wenn Sie Mahnungen des Versorgers komplett ignoriert haben, ihm also weder gesagt haben, dass die Forderung falsch sei noch dass Sie Zahlungsprobleme o.ä. haben.

(Video) ✅STROMZÄHLER MIT MAGNET ANHALTEN ?

Macht der Energieversorger die Kosten für eine rechtmäßige Stromsperre geltend, so ist dies zulässig. Er kann die Bezahlung der Sperr- und Entsperrungskosten sogar vor dem Wiederanschluss der Stromversorgung verlangen. Sind die Kosten höher als 50 Euro pro Vorgang, empfehlen wir, sich die Berechnungsgrundlage des Energieversorgers nachweisen zu lassen, um zu prüfen, ob die Kosten nicht zu hoch angesetzt sind.

  • Wenn Sie Zweifel an der Berechtigung von Kosten haben, ist es empfehlenswert, der entsprechenden Teilforderung zu widersprechen und nur den unbestrittenen Rechnungsbetrag zu überweisen. Bezüglich der strittigen Rechnungsposten sollte eine Prüfung erfolgen bzw. darüber verhandelt werden.
  • Der Kostendschungel der Energieversorger ist häufig nicht nachvollziehbar. Wenn Sie die Kosten auf Ihrer Rechnung nicht mehr verstehen, wenden Sie sich gerne an die Verbraucherzentrale. Hier werden die einzelnen Kostenpositionen mit einem geschulten Auge überprüft. Von der Verbraucherzentrale erhalten Sie darüber hinaus nützliche Tipps für eine Verhandlung mit dem Energieversorger. Bei Bedarf übernehmen wir auch Ihre außergerichtliche Rechtsvertretung.
(Video) Stromzähler ausgetrickst !

FAQs

Wer hilft bei drohender Stromsperre? ›

Was sollte ich tun, wenn mir eine Stromsperre angedroht wird? Reagiere so schnell wie möglich. Kontaktiere den Stromanbieter und schildere ihm deine Lage. Du kannst dich auch von unseren Kolleg:innen der Allgemeinen Sozialberatung helfen lassen.

Wann wird eine Stromsperre aufgehoben? ›

Eine Stromsperre dauert so lange, bis dein Stromversorger das geschuldete Geld erhalten hat. In der Regel wird dein Stromanschluss aber auch dann freigegeben, wenn dein Stromversorger davon ausgehen kann, dass du deine Stromschulden bezahlen wirst, z.

Kann man den Stromanbieter wechseln wenn der Strom abgestellt wurde? ›

Ein Anbieterwechsel hilft nur vor der Unterbrechung

Wurde die Versorgung bereits unterbrochen, hilft aber auch ein Wechsel des Strom- oder Gasanbieters nicht mehr. Denn die Versorger beauftragen den örtlichen Netzbetreiber mit der Sperrung des Anschlusses.

Kann ich Strom anmelden Trotz stromschulden? ›

Stromanbieter wechseln trotz Stromschulden: Was Sie nicht tun sollten. Viele versuchen bei Stromschulden den Anbieter zu wechseln und so eine Stromsperre zu verhindern. Der Anbieterwechsel kann zwar klappen, eine Stromsperre wird dadurch aber nicht unbedingt abgewendet.

Was kostet eine Stromentsperrung? ›

Aufgepasst: Das Sperren und Entsperren des Stroms ist nicht kostenlos. Zwischen 20 und 100 Euro verlangen die Anbieter dafür, den Strom wieder anzustellen. Für diese Kosten müssen Sie zusätzlich aufkommen.

Kann man trotz Stromsperre Anbieter wechseln? ›

Kann ich den Stromanbieter wechseln? Ja, wechseln Sie unbedingt den Stromanbieter. Jeder darf Ihnen Strom durch den Zähler liefern, auch wenn Sie Schulden beim alten Stromlieferanten haben.

Wie viele Mahnungen bekommt man Bevor einem der Strom abgestellt wird? ›

Zwei Mahnungen bevor es dunkel wird

Es ist in Paragraph 19 der Grundversorgungsverordnung für Strom festgelegt. Demnach muss der Stromanbieter seinen Kunden zweimal mahnen und die Stromsperre ankündigen: einmal mindestens vier Wochen vor der Abschaltung, noch mal drei Tage vorher.

Was passiert wenn man den Strom nicht mehr bezahlen kann? ›

Zweite Mahnung + Androhung einer Sperre

Zahlen Sie also monatlich 120 Euro für Ihren Strom, droht Ihnen bei einem Zahlungsverzug von 240,00 Euro die Stromsperre. Zahlen Sie monatlich 40,00 Euro, kommt eine Sperrung erst nach der dritten ausbleibenden Rate in Betracht, also bei insgesamt 120 Euro.

Wann darf der Stromanbieter den Strom nicht abstellen? ›

Erst wenn der Rückstand insgesamt 100 Euro beträgt, darf gesperrt werden. Gesperrt werden darf auch nicht, wenn Verbraucher:innen die Zahlung innerhalb von 2 Wochen aufgrund eines offensichtlichen Fehlers verweigert haben. er Kund:innen in Textform darüber informiert hat, wie sie eine Unterbrechung vermeiden können.

In welchem Monat muss man kein Strom bezahlen? ›

Sie können Ihren Dauerauftrag an Ihren Gas- oder Wärmeversorger für den Monat Dezember aussetzen. Für diesen Monat müssen Sie keinen Abschlag bezahlen. Wenn Sie nicht aktiv werden, erhalten Sie die Entlastung trotzdem. Dann wird der zu viel überwiesene Betrag später mit der Jahresabrechnung für 2022 verrechnet.

Habe ich ein Recht auf Strom? ›

Die Energieversorgung als ein Grundrecht wurde erst mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gesetzlich festgeschrieben. Vorausgegangen sind internationale Abkommen (Sozialpakt) sowie Richtlinien der EU. Diese müssen daher ins deutsche Rechtssystem integriert werden.

Wie komme ich wieder in die Grundversorgung Strom? ›

Ab wann falle ich in die Grundversorgung? Es kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande, sobald Sie das erste Mal einen Lichtschalter betätigen oder aus anderen Gründen Strom entnehmen. Das gilt aber natürlich nur dann, wenn vorher kein anderer Energieliefervertrag abgeschlossen wurde.

Warum zahlt Hartz 4 kein Strom? ›

Nein, Strom ist kein Posten, der vom Jobcenter zusätzlich zum Bürgergeld Regelsatz bezahlt wird. Jeder Bedürftige erhält monatlich seinen Bürgergeld Regelsatz und von diesem müssen alle laufenden Kosten, wie beispielsweise Essen, Körperpflege und auch die Stromkosten, bezahlt werden.

Wer haftet bei stromschulden? ›

Nach § 826 BGB kann derjenige wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haften, der die erforderliche Mitteilung gegenüber dem Versorgungsunternehmen unterlässt, wer dessen Vertragspartner ist.

Wann darf der Strom abgestellt werden? ›

Erst ab einem Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro darf der Stromanbieter die Energieversorgung beenden. Bei der Berechnung der Stromschulden muss der Versorger bereits geleistete Anzahlungen berücksichtigen.

Wird in ganz Deutschland der Strom abgestellt? ›

Sehr unwahrscheinlich. Zwar sind die Herausforderungen für das Stromnetz durch ausbleibende Gaslieferungen und möglicherweise ausfallende Kraftwerke größer geworden. Aber die Wahrscheinlichkeit für einen Blackout steigt nur wenig.

Wie entsperrt man einen Stromzähler? ›

Länger als 12 Monate außer Betrieb gewesen/seit Sperrung des Stromzählers
  1. Beauftragen Sie zu Ihren Lasten einen konzessionierten Elektroinstallationsbetrieb Ihrer Wahl. ...
  2. Teilen Sie dem Installateur die Zählernummer des zu entsperrenden Zählers mit.

Wer hilft wenn der Strom abgestellt wurde? ›

In jedem Fall sollten Sie zeitnah Kontakt zu Ihrem Energieversorger aufnehmen, um die Situation für alle zufriedenstellend zu lösen. Sind Sie Empfänger von Sozialleistungen, können Sie Stromschulden außerdem häufig über ein Darlehen vom Jobcenter begleichen.

Wie lange kann man Strom nicht bezahlen? ›

So muss der Energieversorger die Sperre mindestens vier Wochen vorher ankündigen. Also von heute auf morgen werden Sie im Fall der Fälle nicht im Dunklen oder Kalten sitzen. Doch in dieser Zeit sollten Sie zu Hause nicht untätig rumsitzen, rät die Verbraucherzentrale Berlin.

Was passiert wenn man Stromanbieter nicht gekündigt? ›

Erfolgt die Kündigung nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag meist automatisch um die Mindestvertragslaufzeit. Verbraucherschützer raten deshalb beim Abschluss von Stromverträgen zu einem Tarif mit kurzer Kündigungsfrist. Dadurch bleiben Sie handlungsfähig und können bei Bedarf den Stromanbieter wechseln.

Wie lange dauert es bis der Strom wieder angestellt wird nachdem er abgestellt wurde? ›

Wie lange das Freischalten der Stromsperre dauert, können Sie bei Ihrem Anbieter erfragen. Nachdem die Zahlung bei ihm eingegangen ist, sollte der Strom spätestens nach 24 bis 48 Stunden wieder fließen.

Was passiert wenn man 3 Mahnungen nicht bezahlt? ›

Die 3. Mahnstufe ist i.d.R. die letzte Mahnung; sie kündigt das gerichtliche Mahnverfahren an und beginnt beispielsweise mit: „Sollten Sie diese Zahlungsfrist unbeachtet verstreichen lassen, sehen wir uns gezwungen, ohne erneute Aufforderung gerichtliche Schritte einzuleiten.

Kann man die stromnachzahlung in Raten zahlen? ›

Für Nachzahlungen bei der Stromrechnung gibt es nun ein Recht auf Ratenzahlungen bis zu 18 Monate. Wenn ein Kunde eine Ratenzahlung will, kann er diesen Wunsch dem Stromlieferanten oder Netzbetreiber formlos mitteilen, erläuterte die E-Control.

Wird der Strom wieder billiger? ›

Auch 2023 werden die Strompreise voraussichtlich hoch bleiben – es gibt aber wieder günstigere Tarife als 2022. Dein Stromanbieter hat vergleichsweise wenig Einfluss auf die Stromkosten. Aber er entscheidet, ob er niedrigere Kosten an seine Kunden weitergibt oder wie stark er die Preise erhöht.

Kann der Vermieter einfach den Strom abstellen? ›

Sie dürfen auf keinen Fall Strom, Wasser oder die Heizung abstellen, auch wenn der Mieter mit der Mietzahlung im Rückstand ist. Sollte das Abstellen trotzdem erfolgen, kann der Mieter verlangen, dass dies rückgängig gemacht wird. Auch können Mieter nicht einfach auf die Straße gesetzt werden.

Wann Fall ich in die Grundversorgung Strom? ›

Die Grundversorgung tritt dann ein, wenn Sie über keinen anderen Energieversorger Strom oder Gas beziehen. Haben Sie also Ihren Vertrag gekündigt und keinen neuen Vertrag mit einem anderen Versorger abgeschlossen, werden Sie automatisch über Ihren Grundversorger mit Energie beliefert.

Wie kommt man an die Strompreisbremse? ›

Die Entlastung erfolgt über die Stromversorger automatisch. Verbraucherinnen, Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen erhalten ab 1. März 2023 durch die Stromversorger quasi eine monatliche Gutschrift. Die monatlichen Abschläge sinken um den Entlastungsbetrag.

Wie profitiere ich von der Strompreisbremse? ›

Wie viel Du mit der Strompreisbremse sparst

Mit Strompreisdeckel zahlt die Familie auf 3.200 kWh (80 Prozent des Stromverbrauchs) den reduzierten Strompreis von 40 Cent pro kWh. Für 800 kWh (20 Prozent) werden die vertraglich vereinbarten 49,97 Cent pro kWh fällig.

Wer profitiert von der Strompreisbremse? ›

Der Staat zahlt Haushalten und kleineren Unternehmen für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs die Differenz zwischen Preisdeckel und ihrem Vertragspreis.

Ist Strom Pflicht? ›

Stehe ich ohne Strom und Gas da, wenn mein Anbieter nicht mehr liefert? In Deutschland hat jeder Haushalt nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einen Anspruch auf Grundversorgung. Diese muss immer derjenige Anbieter sichern, der die meisten Kunden in der jeweiligen Gemeinde versorgt.

Wie lange kann man in der Grundversorgung sein? ›

Grundversorger ist immer das Unternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung mit Gas oder Strom beliefert. Das gilt immer für drei Jahre und wird dann wieder neu geprüft – in Berlin und Brandenburg zählt der Status Quo gerade vom 1. Januar 2022 bis 31.12.2024.

Was passiert wenn man keinen neuen Stromanbieter hat? ›

Wer nicht mehr von seinem bisherigen Versorger Strom bekommt, landet in der Ersatzversorgung der Grundversorger. Sie läuft maximal drei Monate und soll sicherstellen, dass die Energieversorgung nahtlos weiterläuft. Verbraucher sollten allerdings nicht in dem Tarif bleiben, er ist teuer.

Wie viel kostet die Grundversorgung? ›

Das Wichtigste in Kürze: Die Durchschnittspreise liegen für Gas bei 15,04 Cent/kWh und für Strom bei 42,45 Cent/kWh. Gaskosten können je nach Grundversorger um mehrere tausend Euro pro Jahr variieren. Die Grundversorgung ist derzeit oft das beste verfügbare Angebot am Markt.

Warum kann ich nicht zum Grundversorger wechseln? ›

Grundversorger ist immer das Unternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die meisten Strom- beziehungsweise Gaskunden beliefert. Der Wechsel in den Grundversorgungstarif außerhalb des eigenen Grundversorgungsgebiets ist nicht möglich.

Wird es in Deutschland einen Stromausfall geben? ›

Im Jahr 2022 sollen alle deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet sein. Weiterhin soll bis zum Jahr 2038 schrittweise aus der Kohleverstromung ausgestiegen werden. Mit jedem abgeschalteten konventionellen Kraftwerk steigt die Gefahr eines großflächigen und mehrtägigen Stromausfalls (BLACKOUT) exponentiell.

Wie schnell darf der Strom abgestellt werden? ›

Eine Stromsperre darf das Energieunternehmen lediglich dann durchsetzen, wenn es dem Kunden die Unterbrechung der Versorgung vier Wochen vorher angekündigt hat. Dies kann jedoch bereits in Kombination mit der Mahnung geschehen.

Wer kann mir helfen bei stromschulden? ›

Stromkosten sind bei der Sozialhilfe und beim Bürgergeld (früher ALG II und Sozialgeld) im Regelsatz enthalten, inklusive Nachzahlungen. Ausnahmsweise können Nachzahlungen oder aufgelaufene Stromschulden vom Sozialamt bzw. Jobcenter übernommen werden, meist in Form eines Darlehens.

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Author: Kelle Weber

Last Updated: 05/08/2023

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Name: Kelle Weber

Birthday: 2000-08-05

Address: 6796 Juan Square, Markfort, MN 58988

Phone: +8215934114615

Job: Hospitality Director

Hobby: tabletop games, Foreign language learning, Leather crafting, Horseback riding, Swimming, Knapping, Handball

Introduction: My name is Kelle Weber, I am a magnificent, enchanting, fair, joyous, light, determined, joyous person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.