- Wie setzen sich die Kosten zusammen?
- Wofür fallen welche Gebühren an?
- Wie hilft Ihnen eine Rechtsschutzversicherung?
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Jenny Gebel
Redakteurin
Gleich ins Thema Anwaltskosten einsteigen – Inhaltsverzeichnis
Gesetzliche Grundlage: Wie hoch dürfen Anwaltskosten sein?
Die Vergütung von Anwält:innen ist gesetzlich geregelt. So soll ein fairer Wettbewerb garantiert sein.
Wie setzen sich die Anwaltskosten zusammen?
Gebührentabelle, Satzgebühren, Porto-Pauschale und Steuern: Die Anwaltsvergütung setzt sich aus vielen Zahlen zusammen.
Anwaltskosten für eine Erstberatung
Eine anwaltliche Beratung soll erschwinglich sein. Welche Höchstpreise gesetzlich vorgeschrieben sind, lesen Sie hier.
Anwaltskosten für außergerichtliche Tätigkeiten
Nicht immer muss es der Auftritt im Gerichtssaal sein: Anwält:innen helfen Ihnen auch bei außergerichtlichen Streitlösungen.
Anwaltskosten für gerichtliche Verfahren
Gelingt keine Einigung, führt der Weg in den Gerichtssaal. Dies erhöht die Anwaltskosten, weil einige Gebühren hinzukommen.
Wer bezahlt die Anwaltskosten?
Die Kosten für einen Gerichtsprozess trägt immer der oder die Verlierer:in, oder? So einfach ist es nicht bei der Anwaltsvergütung.
Das Wichtigste zum Thema Anwaltskosten auf einem Blick
Die Anwaltskosten richten sich nach gesetzlich vorgeschriebenen Gebührensätzen. Die Höhe dieser Sätze blieb lange Zeit unverändert. Bis vor Kurzem waren die Werte von 1994 maßgeblich. Erst im Januar 2021 wurden die bestehenden Sätze um zehn Prozent angehoben.
Anwaltskosten werden fällig, sobald eine Anwältin oder ein Anwalt in Ihrem Namen tätig wird. Dazu reicht schon ein Auftrag, um einen Mahnungsbrief zu senden. Es muss nicht immer ein Gerichtsprozess sein.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwaltskosten für Sie, wenn Ihr Fall zum Versicherungsschutz gehört. Das gilt auch für die Anwaltskosten des Gegners oder der Gegnerin, falls Sie vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen.
Gesetzliche Grundlage: Wie hoch dürfen Anwaltskosten sein?
Wenn von Anwält:innen die Rede ist, denken die meisten sofort: Teuer! Viele Menschen verzichten darauf, sich einen Anwalt oder eine Anwältin zu nehmen, weil sie sich vor den hohen Kosten fürchten.
Dabei sind Anwaltskosten transparent und nachvollziehbar, denn die Vergütung ist gesetzlich geregelt. Seit 2004 stellt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die rechtliche Grundlage für die Anwaltskosten dar. Mit dieser gesetzlichen Regelung soll einerseits ein unlauterer Wettbewerb zwischen Anwält:innen verhindert werden. Andererseits sollen Laien dadurch eine einfache Möglichkeit erhalten, die Anwaltskosten und ihre Zusammensetzung nachzuprüfen. Dies wird vor allem durch das Gebührenverzeichnis erfüllt, welches das RVG ergänzt.
Achtung: Rechtsanwält:innen ist nicht zwingend an die gesetzlichen Gebührenvorgaben aus dem RVG gebunden. Sie können mit ihren Mandant:innen eine Honorarvereinbarung abschließen. Diese Kosten liegen meist deutlich über den gesetzlichen Vorgaben. Dies ist jedoch im Vorfeld abgesprochen. Nur eine Unterschreitung der Gebührenvorgaben ist gesetzlich nicht erlaubt.
Wann entstehen für Sie Anwaltskosten?
Wenn Sie eine Anwältin oder einen Anwalt engagieren, bezahlen Sie nicht nur für den Erfolg im Gericht beziehungsweise den gewonnenen Streit. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt erbringt für Sie Dienstleistungen, zum Beispiel
- eine rechtliche Beratung,
- die Erstellung eines Schreibens in Ihrem Namen oder
- die Vertretung Ihres Anliegens vor Gericht.
Die Leistungen stellt sie oder er Ihnen am Ende des Falles in Rechnung. Das RVG gibt dafür die Mindest- oder die Höchstgrenzen vor.

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In der Rubrik „Wissen“ finden Sie Infos, Tipps und Ratgeber aus verschiedenen Bereichen des Alltags, in denen auch Schutz, Absicherung und Finanzen eine Rolle spielen.
Zum Beitrag
Wie setzen sich die Anwaltskosten zusammen?
Ein wichtiger Wert für die Kosten bei Gerichtsverfahren ist der Streitwert des Falles, auch Gegenstandswert oder Verfahrenswert genannt. In jedem Fall ist damit ein finanzieller Wert des Streitgegenstandes gemeint.
Um abschätzen zu können, wie hoch die Kosten für einen Rechtsstreit werden, müssen Sie den Gegenstandswert Ihrer Angelegenheit kennen. Einfach ist es bei Geldforderungen, denn dann ist diese Summe zugleich der Streitwert des Falles. Auch bei Schadensfällen lässt sich der Wert leicht beziffern. In anderen Fällen, beispielsweise bei Straftaten oder Scheidungen, bestimmt das Gericht, wie hoch der Streitwert des Falles ist.
Haben Sie diese Angaben für sich parat, können Sie mit einem Anwaltskostenrechner im Internet schnell herausfinden, welche Kosten in etwa auf Sie zukommen. Oft finden Sie Erläuterungen zu den Gebühren, die Ihnen die Berechnung verständlich machen.
Insgesamt bestehen die Anwaltskosten aus folgenden Teilen:
- Anwaltsgebühren: Das ist entweder eine feststehende Gebühr wie bei der Beratung oder die Rechnung aus der Gebühr für den Streitwert, jeweils in mit einem entsprechenden Gebührensatz (1,3-fach, 1,2-fach usw.) berechnet.
- Auslagen: Das sind die Kosten für Porto, Telefon und ähnliches. Dies wird normalerweise als „Porto-Pauschale“ abgerechnet.
- Umsatzsteuer: Als Dienstleister müssten Anwält:innen Mehrwertsteuer abführen. Sie beträgt 19 Prozent.
Die Gebührentabelle des RVG
Die Gebührentabelle legt fest, wie hoch die Rechtsanwaltsgebühr je Verfahrenswert ist. Einen Auszug daraus finden Sie in der folgenden Tabelle
Streitwert bis … | Gebühr* | Streitwert bis … | Gebühr* |
---|---|---|---|
500 € | 49 € | 3.000 € | 222 € |
1.000 € | 88 € | 4.000 € | 278 € |
1.500 € | 127 € | 5.000 € | 334 € |
2.000 € | 166 € | 10.000 € | 614 € |
* Die Gebühren sind im einfachen Satz und ohne Umsatzsteuer angegeben. Diese kommt in der Abrechnung noch hinzu.
Verwechseln Sie diese Gebühren bitte nicht mit den eigentlichen Anwaltskosten. Die Gebühr dient dazu, die Kosten für bestimmte Anwaltstätigkeiten zu berechnen. Dazu wird der Wert mit einer gesetzlich festgelegten Satzgebühr multipliziert.
Im Vergütungsverzeichnis (VV) sind diese Gebührensätze erfasst. Hier ein Auszug daraus, damit Sie eine bessere Vorstellung davon erhalten:
Gebühr | Satzgebühr |
---|---|
Einigungsgebühr | 1,5 |
Geschäftsgebühr | 0,5 bis 2,5 (Mittelwert 1,3) |
Geschäftsgebühr bei einfachen Schreiben | 0,3 |
Verfahrensgebühr | 1,3 |
Terminsgebühr | 1,2 |
Verfahrensgebühr bei Berufung | 1,6 |
Verfahrensgebühr bei Revision | 1,6 |
Verfahrensgebühr bei Mahnverfahren (Antragstellervertreter) | 1,0 |
Verfahrensgebühr bei Mahnverfahren (Antragsgegnervertreter | 0,5 |
Was das für die Anwaltskosten und die Vergütung Ihrer Rechtsvertretung bedeutet, zeigen die folgenden Beispiele.
Anwaltskosten für eine Erstberatung
Für ein Beratungsgespräch legt das RVG keine Mindestgebühren fest, sondern einen Maximalwert. Laut Paragraf 34 des RVG darf eine juristische Erstberatung nicht mehr als 190 Euro kosten. Rechnen Sie dazu noch 19 Prozent Umsatzsteuer, dann ergeben sich
Euro
Wünschen Sie weitere Beratungsleistungen, die über das Thema der Erstberatung hinausgehen, kosten diese maximal 250 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Möchten Sie, dass Ihr:e Anwält:in für Sie ein Gutachten zu Ihrer Rechtslage erstellt, erscheinen ebenfalls maximal 250 Euro plus Umsatzsteuer auf der Rechnung, also
Euro
Kostenlose Erstberatung: Wie hilft Ihnen dieses Angebot?
Sie kennen Anwält:innen, die eine kostenlose Erstberatung anbieten? Ja, das ist durchaus möglich. Doch wie ist das mit der gesetzlichen Gebührenregelung zu vereinbaren? Schließlich dürfen Rechtsanwält:innen die Gebührensätze doch nicht unterschreiten? Hier liegt der Teufel im Detail, und für diese haben gewiefte Jurist:innen schließlich einen Blick.
Während das RVG für viele Tätigkeiten die Mindestbeträge auflistet, gibt es für die Beratungsgespräche einen Maximalwert an. Die Kosten dürfen also nicht höher sein, sie können aber durchaus unter diesem Wert liegen.
In der Erstberatung erhalten Sie in der Regel eine kurze Einschätzung Ihrer rechtlichen Lage zu Ihrem Anliegen. Nutzen Sie außerdem die Chance, um eine Schätzung der Anwaltskosten zu erhalten und welches Kostenrisiko für Sie entsteht, falls Sie sich für einen Prozess entscheiden.
Hinweis: Wenn Sie eine Anwältin oder einen Anwalt kennen, der Ihnen eine kostenlose Erstberatung anbieten, dann achten Sie darauf, dass dies wirklich der Fall ist. Werden die Kosten an anderer Stelle doch berechnet oder werden sie Ihrer Rechtsschutzversicherung in Rechnung stellt, ist dies eine Täuschung und unlauterer Wettbewerb.
Anwaltskosten für außergerichtliche Tätigkeiten
Rein formal gesehen, gehören auch die oben angesprochenen Beratungsleistungen mit zu den außergerichtlichen Tätigkeiten. Weil diese jedoch durch die Festlegung eines Maximalwertes ein wenig anders sind als andere Anwaltstätigkeiten, lassen sie sich auch einmal gesondert betrachten.
Andere Leistungen, die zu diesem Bereich gehören, sind die Anfertigung von Dokumenten oder die Übernahme von Schriftverkehr in Ihrem Namen, zum Beispiel bei einer Mahnung. Auch die Tätigkeiten, um eine Einigung über einen Vergleich in die Wege zu leiten und entsprechende Vergleichslösungen auszuarbeiten, werden als außergerichtliche Anwaltskosten abgerechnet.
Folgende Gebühren können dabei entstehen:
- Beratungsgebühren (Erstberatung, weitere Beratungsgespräche)
- Geschäftsgebühren (unter anderem Ausfertigung von Schriftstücken und Vergleichsvorschläge)
- Einigungsgebühren (wird berechnet, wenn beim außergerichtlichen Vergleich eine Lösung mit der Gegenseite ausgehandelt wird)
Diesen Anwaltstätigkeiten sind im Vergütungsverzeichnis, das dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anhängt, jeweils Gebührensätze zugeordnet (siehe Tabelle oben). Die genaue Höhe des Geldbetrages ergeben aus dem Streitwert.
Kostenbeispiel für außergerichtliche Anwaltskosten
Angenommen ein Nachbar hat mit dem Auto Ihren Zaun beschädigt. Die Reparatur kostet 2.000 Euro. Der Verursacher weigert sich, die Kosten zu übernehmen. Um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, schalten Sie eine Anwältin ein. Sie setzt ein Schreiben auf und erzielt eine Einigung.
Die Gebühr für einen Verfahrenswert in Höhe von 2.000 Euro beträgt laut RVG 166,00 Euro (netto).
Folgende Rechnung entsteht daraus:
Geschäftsgebühren (1,3 x 166€) | 215,80 € |
Einigungsgebühr (1,5 x 166€) | 249,00 € |
Porto-Pauschale | 20,00 € |
Umsatzsteuer (19 %) | 92,11 € |
Gesamtsumme | 576,91 € |
Anwaltskosten für gerichtliche Verfahren
Ist keine außergerichtliche Einigung möglich, lässt sich die Angelegenheit nur im Gericht klären, im schlimmsten Fall durch mehrere Instanzen. Schlimm wäre das deshalb, weil dies die Rechtsanwaltskosten in die Höhe treibt: für den Anwalt und auch für den Prozess.
Entscheiden Sie sich dafür, dass Ihr:e Anwält:in mit dem Fall vor Gericht geht und Sie dort vertritt, entstehen Anwaltskosten für die gerichtliche Vertretung. Auch diese Leistungen sind gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Bei Gerichtsstreitigkeiten fallen außerdem noch Gerichtskosten an. Diese werden im Gerichtskostengesetz (GKG) festgelegt.
Folgende Kosten gehören zu den Anwaltsgebühren:
- Verfahrensgebühren (fallen an, wenn Anwält:innen Klage bei Gericht einreichen und die rechtliche Vertretung übernehmen)
- Terminsgebühren (werden berechnet, wenn Ihr:e Anwält:in zu gerichtlichen Terminen erscheint)
- Gerichtliche Einigungsgebühr (wird fällig, wenn sich Anwält:innen während des Verfahrens einigen können)
Auch hier bestimmt der Streitwert des Falles die genaue Höhe der Gebühren. Für die Berechnung werden wieder verschiedene Gebührensätze zugrunde gelegt, die das RVG vorgibt.
Wurde Ihre Rechtsvertretung in dem Fall bereits außergerichtlich tätig, werden diese Kosten für die außergerichtliche Vertretung zur Hälfte angerechnet, also zu einem Gebührensatz von 0,65.
Kostenbeispiel für Anwaltskosten bei gerichtlicher Tätigkeit
Sie wurden in einen Unfall verwickelt. Der Schaden beläuft sich auf 5.000 Euro. Sie beauftragen Ihre Rechtsanwältin oder Ihren Rechtsanwalt, die Schadenssumme vom Verursacher einzufordern. Weil es außergerichtlich keine Einigung gab, empfiehlt Ihnen Ihre Rechtsvertretung, vor Gericht zu ziehen. Der Fall wird durch ein Gerichtsurteil entschieden.
Die Gebühren bei einem Gegenstandswert von 5.000 Euro betragen 334,00 Euro.
Folgende Anwaltskosten können auf der Rechnung erscheinen:
Außergerichtliche Tätigkeiten (0,65 x 334 €) | 217,10 € |
Verfahrensgebühr (1,3 x 334 €) | 434,20 € |
Terminsgebühr (1,2 x 334 €) | 400,80 € |
Porto-Pauschale | 20,00 € |
Umsatzsteuer (19 %) | 203,70 € |
Gesamtsumme | 1.275,80 € |
Zum Kostenrisiko gehören auch die Rechtsanwaltskosten von Prozessgegner:innen und die Gerichtskosten. Dabei gilt: Je mehr Mandanten in einem Gerichtsverfahren beteiligt sind, desto teurer wird es.
Wer bezahlt die Anwaltskosten?
Die gängige Regelung bei Gerichtsverfahren lautet: Wer verliert, muss zahlen – und zwar auch die Kosten der Gegenseite. Das bedeutet, dass dem Gewinner oder der Gewinnerin eines Falles keine Kosten entstehen. Dies ist die übliche Vorgehensweise in Zivilgerichtsverfahren. Eine Ausnahme bilden Prozesse vor dem Arbeitsgericht. Dort zahlt jede:r Mandant:in die Anwaltskosten für die Rechtsvertretung selbst.
Im Urteilsspruch verkündet die Richterin oder der Richter, wer finanziell für den Prozess aufkommen muss. Haben Sie den Prozess gewonnen, kann es also gut sein, dass Ihr:e Prozessgegner:in die gesamten Verfahrenskosten tragen muss, dazu gehören auch die Kosten für Ihre:n Anwält:in.
Haben Sie eine Gebührenvereinbarung oder eine Vergütungsvereinbarung mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt getroffen, müssen Sie gegebenenfalls einen Teil der Kosten selbst tragen. Der oder die Prozessgegner:in muss nur die Rechtsanwaltskosten tragen, die im gesetzlichen Rahmen liegen.
Trotzdem sollten Sie sich nicht allein auf diese Aussichten verlassen, denn die wichtigste Grundlage für die Anwaltsvergütung ist immer noch der Anwaltsvertrag. Sie als Auftraggeber:in sind in erster Linie dafür verantwortlich, dass die Anwaltskosten gezahlt werden. Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin ist schließlich nicht verpflichtet, erst am Ende des Prozesses eine Rechnung zu machen. Es kann sein, dass Sie einen Vorschuss zahlen müssen.
Gehen Sie erfolgreich aus dem Prozess hervor, können Sie diese Kosten später von der Gegenseite zurückfordern. Bei einer Niederlage müssen Sie das Geld aus eigener Tasche zahlen, es sei denn, Sie haben von Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erhalten. Dann übernimmt sie die anfallenden Kosten.
Wo gibt es Hilfe, wenn die Anwaltskosten zu teuer sind?
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten für Sie, sowohl die Rechtsanwalts- als auch die Gerichtskosten. Dies hängt davon ab, ob die Streitigkeit innerhalb der Vertragslaufzeit ihren Anfang fand und ob eine Aussicht auf einen Erfolg vor Gericht besteht. Ein solider Privatrechtsschutz ist bereits für weniger als zehn Euro pro Monat erhältlich. Sehen Sie selbst in unserem Vergleichsrechner nach. Bei Fragen helfen Ihnen unsere versierten Versicherungsberater:innen weiter.
Hier geht’s zum Tarifvergleich
Sind Sie nicht versichert und können Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin und Gericht nicht bezahlen, können Sie unter gegebenen Voraussetzungen die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Dank dieser Maßnahmen soll das Recht auch für Personen mit wenig Einkommen zugänglich sein. Die Prozesskostenhilfe müssen Sie beantragen, bevor das Gerichtsverfahren beginnt. Hier ist es nötig, dass Sie Ihre finanzielle Notsituation offenlegen.
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